Das aktuelle Schutzkonzept vom 21.12.21 kann hier als PDF heruntergeladen werden: 
Schutzkonzept Trainingsbetrieb MR Bottmingen ab Januar 2022.pdf

«Männerriege Bottmingen»

Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab Januar 2022

Version: 2021-12.20, ersetzt Version vom 06. Dezember 2021
Ersteller: Martin Krebs, Corona-Beauftragter

1. Allgemeines

1.1 Ausgangslage
Das vorliegende Konzept basiert auf den neuen Empfehlungen des Bundesrates vom 17. Dezember 2021 und den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von BASPO/Swiss Olympic und zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Training im Turnsport stattfinden kann.

Neu haben zu Innenräumen von Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G).
Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei intensivem Sport, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Alle Informationen und Massnahmen zu der Durchführung von Anlässen und Wettkämpfen, siehe «Vorlage Schutzkonzept für Wettkämpfe» auf unserer Website.

Vereine welche Sportarten ausüben, welche nicht zu den Turnsportarten gehören, müssen auch die Schutzkonzepte der jeweiligen Fachverbände beachten. (Bsp. Volleyball, Unihockey, Handball etc.).

1.2 Zielsetzungen
Ziel ist es, den Trainingsbetrieb unter der Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.
Die Verantwortung zur Umsetzung der Schutzmassnahmen liegen bei den einzelnen Organisationen (Vorstand, Leiter, sowie den Turnerinnen und Turnern).

2. Übergeordnete Grundsätze im Sport

Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Corona Virus. Diese Grundsätze sind:

A Symptomfrei ins Training
B Distanz und Gruppengrösse einhalten
C Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
D Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. E Schutzmaskenpflicht
F Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins

3. Erläuterungen

A. Symptomfrei ins Training

Turnerinnen und Turner, sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheitssymptomen, dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen.
Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.

B. Distanz und Gruppengrösse einhalten

Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen. Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt für Personen ab 16 Jahren grundsätzlich die 2G- Zertifikatspflicht. Ein 2G-Zertifikat erhalten Geimpfte und Genesene. Es kann aber auch auf 2G+ (Geimpft, Genesen plus Testzertifikat) ausgeweitet werden, damit die Maskenpflicht entfällt.

Die 2G-Zertifikatspflicht gilt für alle sportlichen Aktivitäten in öffentlich zugänglichen Innen- räumen und ist unabhängig vom Platzangebot und von der Gruppengrösse.

Leitersituation: Für Trainer und Trainerinnen ab 16 Jahren gilt die 2G-Zertifikatspflicht.

C. Einhaltung der Hygieneregeln

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

D. Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten

Es müssen nur noch bei Aktivitäten in Innenräumen die Kontaktdaten erhoben werden.
Die Daten müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht.

Als Präsenzliste gilt die gemeinsame Appelliste, die jeweils zu Beginn der Turnstunde von Paul Rieser oder seinem Stellvertreter aufgenommen wird.

E. Schutzmaskenpflicht

In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht.
Davon ausgenommen sind bei der eigentlichen Sportausübung im Amateur- und Breiten- sport nur Personen, die geimpft, genesen und negativ getestet sind (2G+). Personen deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht mehr als 120 Tage zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen im Sport keine Maske tragen.
Es ist nicht möglich in ein und demselben Innenraum ein Training mit Teilnehmenden mit Zertifikat 2G (mit Maske) und 2G+ (ohne Maske) durchzuführen.

F. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Bei unserem Verein ist dies Martin Krebs. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. 079 745 31 08 oder martin.krebs@maennerriege-bottmingen.ch).

4. Ergänzungen

Informationsplakate
Wir verweisen auf die im Eingangsbereich angebrachten, neusten BAG-Plakate

5. Vorgehen bei einem Coronafall innerhalb der Trainingsgruppe

Infos auf der Webseite vom Bundesamt für Gesundheit

6. Kommunikation des Schutzkonzeptes

Die Männerriege Bottmingen kommuniziert das Schutzkonzept wie folgt:
- Versand per E-Mail an alle Aktivmitglieder, alle Leiter und den Vorstand (verantwortlich: Obmann Werner Forster) - Homepage „Männerriege Bottmingen (verantwortlich: Webmaster Hugo Neuhaus)
- Schriftliches Exemplar im Materialschrank „Männerriege Bottmingen“ (verantwortlich: Martin Krebs)

 

Oberwil, 20.1.2022 Technischer Leiter und Corona-Beauftragter Männerriege Bottmingen