Neue Rahmenbedingungen
Ab dem 22. Juni 2020 erfolgt die vierte Etappe der Massnahmenlockerung während der COVID19-Epidemie. Dabei wird das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum unter konsequenter Umsetzung der Distanz- und Hygieneregeln und unter Rückverfolgbarkeit von engen Kontakten (Contact Tracing) gelockert.
Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1,5 Metern ohne Schutzmassnahmen.
Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen (sobald gemäss Gemeinde-Schutzkonzept wieder erlaubt), nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen, was bedeutet, dass bei unseren Trainings max. 42 Personen in der Einfachhalle teilnehmen dürfen.
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
4. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.
Als Präsenzliste gilt die gemeinsame Appelliste, die jeweils zu Beginn der Turnstunde von Paul Rieser oder seinem Stellvertreter aufgenommen wird. Finden die Turnstunden der Junioren und Senioren getrennt statt, sind die jeweiligen Leiter für die Erstellung und Weiterleitung der Präsenzliste verantwortlich.
5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Martin Krebs. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. 079 745 31 08 oder martin.krebs@maennerriege-bottmingen.ch).
6. Besondere Bestimmungen
- max. Belegung der Garderoben: 9 Personen
- max. Aufenthalt in der Dusche: 4 Personen
- Wir stellen sicher, dass die Reinigung und Desinfektion aller von uns verwendeten Trainings-, Turn- und
Spielgeräte mit den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln durchgeführt wird.
Oberwil, 2.8.2020, Martin Krebs, Technischer Leiter und Corona-Beauftragter Männerriege Bottmingen
Hier kannst Du diese ältere Fassung Schutzkonzept als PDF downloaden:
Schutzkonzept Trainingsbetrieb MR Bottmingen, Stand 2.8.2020.pdf