Schutzkonzept Männerriege Bottmingen 

20. Dezember 2020: Schutzkonzept für die Männerriege gültig ab sofort 

Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 20. Dezember 2020

Version: 2020-12.20 ersetzt die Version vom 29. Oktober 2020
Ersteller: Martin Krebs, Corona-Beauftragter der Männerriege Bottmingen

Hier kann das neueste vollständige Schutzkonzept als PDF herunter geladen werden 
(gewissermassen Version 2021) 

MRB_Schutzkonzept 2020.12.20.pdf

Kurze Übersicht: 

Neue Rahmenbedingungen
Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 seine Massnahmen auf Grund der epidemiologischen Lage verschärft. Zudem hat der Regierungsrat des Kantons BL am 18. Dezember Anpassungen der Covid-19-Verordnung beschlossen. Im Kanton BL gelten im Sportbereich die Bestimmungen des Bundes ab dem 19. Dezember:
Erlaubt sind Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen von bis zu 5 Personen ab 16 Jahren ausgeübt werden, ohne Körperkontakt, im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird. Wettkämpfe sind verboten!
Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus.

Diese Grundsätze sind:
A) Symptomfrei ins Training
B) Distanz und Gruppengrösse einhalten (1.5 m Abstand)
C) Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
D) Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
E) Schutzmaskenpflicht

F) Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins
 
Auf Grund dieser Grundsätze wurde das Schutzkonzept der Männerriege erstellt und angepasst. 
Die Detailangaben findest du, wenn die entsprechende PDF-Datei konsultierst: 
MRB_Schutzkonzept 2020.12.20.pdf
 
Für weitere Auskünfte steht dir selbstverständlich unser Beauftragte zur Verfügung. 
 

29. Oktober: Erneute Anpassung des Schutzkonzeptes für die Männerriege

Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 29. Oktober 2020

Version: 2020-10-29, ersetzt Version vom 2.8.20
Ersteller: Martin Krebs, Corona-Beauftragter

Hier kann man das Konzept als PDF downloaden:  
            Schutzkonzept Trainingsbetrieb MR Bottmingen, Stand 2020.10.29.pdf

1. Neue Rahmenbedingungen

Das vorliegende Konzept basiert auf den neuen Empfehlungen des Bundesrates vom 28. Oktober 2020 und den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von BASPO/Swiss Olympic, sowie den kantonalen Vorschriften des Kanton BL:
Sportaktivitäten in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) ab dem 16. Lebensjahr:

Es sind nur Sportarten ohne Körperkontakt erlaubt. Einzeltrainings oder Techniktraining ohne Körperkontakt
(Bsp. Fussball, Handball, Hockey, Kampfsport, Tanzsport) sind erlaubt.
In Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind Sportaktivitäten erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird (z.B. Kunstturnen, Yoga, Pilates, Fitnesszentrum usw.). In grossen Räumlichkeiten (z.B. Tennishallen, Hallenbäder, Säle) kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 m2 pro Person / 10m2 bei stationären Sportarten wie Yoga). Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird (wie etwa beim Wandern, Joggen, Langlauf.).

Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus. Diese Grundsätze sind:

A Symptomfrei ins Training
B Distanz und Gruppengrösse einhalten (1.5 m Abstand)
C Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
D Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. E Schutzmaskenpflicht
F Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept des Vereins

A. Symptomfrei ins Training
Turner, sowie Leiter mit Krankheitssymptomen, dürfen nicht am Training teilnehmen.
Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen.
Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.

B. Distanz und Gruppengrösse einhalten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen
sind 1,5 Meter Abstand einzuhalten und es gilt Maskenplicht (siehe Punkt E).
Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten.

Sportaktivitäten von Einzelpersonen oder in Gruppen bis maximal 15 Personen
(inkl. Leiterpersonen) pro Halle sind nur Sportarten ohne Körperkontakt erlaubt. Einzeltrainings oder Techniktraining ohne Körperkontakt (Bsp. Kraft- und Haltungstraining für Gymnastik, Aerobic, Leichtathletik) sind erlaubt.
Alle Kontaktsportarten (z.B. Spielsportarten) sind verboten.

In Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind Sportaktivitäten erlaubt,
sofern eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird (z.B. Geräteturnen, Gymnastik, Aerobic, Leichtathletik usw.)
Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird (wie etwa beim Wandern oder Joggen).

Helfen/Sichern:
Das Helfen und Sichern ist nur bei Jugendlichen bis 16 Jahren und mit Maske erlaubt. Bei Erwachsenen ist jeglicher Körperkontakt untersagt.

Beständige Gruppen:
Die Trainingsgruppen sollen beständig sein, daher in möglichst gleicher Konstellation trainieren. Die Gruppeneinteilung ist von den entsprechen den Leitern vorzunehmen und umzusetzen.

C. Einhaltung der Hygieneregeln
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

D. Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde
während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen,
führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten.

Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt F).
Als Präsenzliste gilt die gemeinsame Appelliste, die jeweils zu Beginn der Turnstunde von Paul Rieser oder seinem Stellvertreter aufgenommen wird.

!!!Finden die Turnstunden der Junioren und Senioren getrennt statt, sind die jeweiligen Leiter für die Erstellung und Weiterleitung der Präsenzliste verantwortlich!!!

E. Schutzmaskenpflicht
In den Innenräumen der Sporthalle gilt allgemeine Maskenpflicht.
In grossen Räumlichkeiten (z.B. Tennishallen, Sporthallen) kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 m2 pro Person). Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand ein- gehalten wird (wie etwa beim Wandern, Joggen, Langlauf.).

F. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Bei unserem Verein ist dies Martin Krebs. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. 079 745 31 08 oder martin.krebs@maennerriege-bottmingen.ch).

 

2. Besondere Bestimmungen
- max. Belegung der Garderoben: 9 Personen
- max. Aufenthalt in der Dusche: 4 Personen
- Wir stellen sicher, dass die Reinigung und Desinfektion aller von uns verwendeten Trainings-, Turn- und Spielgeräte mit den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln durchgeführt wird.

Oberwil, 29.10.2020 Technischer Leiter und Corona-Beauftragter Männerriege Bottmingen


22. Oktober: Verschärfung des Schutzkonzeptes 

Verschärfung der Regeln vom 22. Oktober 2020:
Zu den vom Bundesrat am 18.10.20 verschärften Regeln gilt für uns ab sofort und bis auf Weiteres das Folgende:

  • Maskentragpflicht ab Eintritt ins Burggartenschulhaus bis und mit zur Garderobe
    - Das Turnen ist nach wie vor nach unserem geltenden Schutzkonzept vom 2.8.20 erlaubt (siehe dazu die unten stehenden Texte vom STV und BLTV).

     STV:
     Der Schweizerische Turnverband wird basierend auf diesen Informationen ebenfalls seine Schutzkonzepte und seine Empfehlungen überarbeiten und Anfang nächster Woche kommunizieren.  Die aktuellen Schutzkonzepte des STV behalten bis dahin ihre Gültigkeit. 
    Bitte beachtet zusätzlich, wie bisher, die gültigen Vorgaben des jeweiligen Kantons.

    BLTV:
    Das Versammlungsverbot für mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum gilt nicht für die Sporttrainings. 
    Für uns Amateur-Sportler, also für die Trainings wie auch Spiele sind keine Änderung der Massnahmen erfolgt. 
    Es gelten die selben Schutzkonzepte wie bis anhin.
    In den Zugängen der Sport-/Turnhallen bis und mit Garderobe ist "Maskentragpflicht".

Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 10. August 2020

Version: 2.8.2020, ersetzt Version vom 5.6.20
Ersteller: Martin Krebs, Corona-Beauftragter

Neue Rahmenbedingungen

Ab dem 22. Juni 2020 erfolgt die vierte Etappe der Massnahmenlockerung während der COVID19-Epidemie. Dabei wird das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum unter konsequenter Umsetzung der Distanz- und Hygieneregeln und unter Rückverfolgbarkeit von engen Kontakten (Contact Tracing) gelockert.
Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1,5 Metern ohne Schutzmassnahmen.

Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei ins Training

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Abstand halten

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen (sobald gemäss Gemeinde-Schutzkonzept wieder erlaubt), nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen, was bedeutet, dass bei unseren Trainings max. 42 Personen in der Einfachhalle teilnehmen dürfen.

3. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.

Als Präsenzliste gilt die gemeinsame Appelliste, die jeweils zu Beginn der Turnstunde von Paul Rieser oder seinem Stellvertreter aufgenommen wird. Finden die Turnstunden der Junioren und Senioren getrennt statt, sind die jeweiligen Leiter für die Erstellung und Weiterleitung der Präsenzliste verantwortlich.

5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Martin Krebs. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. 079 745 31 08 oder martin.krebs@maennerriege-bottmingen.ch).

6. Besondere Bestimmungen

- max. Belegung der Garderoben: 9 Personen
- max. Aufenthalt in der Dusche: 4 Personen
- Wir stellen sicher, dass die Reinigung und Desinfektion aller von uns verwendeten Trainings-, Turn- und

Spielgeräte mit den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln durchgeführt wird.

Oberwil, 2.8.2020, Martin Krebs, Technischer Leiter und Corona-Beauftragter Männerriege Bottmingen

Hier kannst Du diese ältere Fassung Schutzkonzept als PDF downloaden: 
Schutzkonzept Trainingsbetrieb MR Bottmingen, Stand 2.8.2020.pdf